DER GRIPPEIMPFSTOFF IST DA!
Liebe Patientinnen und Patienten!
Für die Grippeimpfung benötigen Sie KEINEN Termin.
Bitte kommen Sie in der Zeit von 7:30 Uhr bis 10:00 Uhr ohne Voranmeldung in die Praxis.
COVID-IMPFUNG
Die STIKO empfiehlt, dass alle Personen ab 60 Jahren und/oder mit erhöhtem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes eine COVID-Auffrischimpfung erhalten sollen.
Voraussetzung dafür ist ein Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten COVID-Impfung oder COVID-Infektion.
COVID-Impfungen werden in unserer Praxis nur nach vorheriger Terminierung am Dienstag Nachmittag durchgeführt! (Ausgabe in Multi-Dosen-Flaschen).
Bitte melden Sie sich per E-Mail (info@praxis-stockum.de) oder telefonisch (0211 426060) für eine Terminvereinbarung an.
Beim Termin bringen Sie bitte Ihren Impfpass mit!
MFA GESUCHT!
Ab sofort suchen wir zur Verstärkung unseres Teams eine MFA in Voll- oder Teilzeit. Eine Bewerbung kann entweder postalisch an Stockumer Kirchstrasse 7, 40474 Düsseldorf oder via Email an info@praxis-stockum.de erfolgen.
IMPFEMPFEHLUNG: GÜRTELROSE UND PNEUMOKOKKEN
Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen Personen ab 60 Jahre die Gürtelrose-Schutzimpfung mit einem sogenannten Totimpfstoff als Standardimpfung. Personen mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche empfiehlt die Kommission die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren (Indikationsimpfung).
Die STIKO empfiehlt im Weiteren die Pneumokokken-Impfung für alle Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten, für alle Menschen ab dem Alter von 60 Jahren, und für Patienten mit:
- einer chronischen Lungen- oder Herzerkrankung
- Diabetes mellitus
- Immunschwäche oder immunsuppresiver Therapie.
INFEKTSPRECHSTUNDE TÄGLICH 11:00-12:00!
Patientinnen und Patienten mit Erkältungssymptomen (z. B. Fieber, Husten) werden bei uns GESONDERT in einer Spezialsprechstunde und nur NACH VORHERIGER TELEFONISCHER ANMELDUNG behandelt.
Wir bitten alle anderen Patientinnen und Patienten Besuche der Praxis in unserer Infektsprechstunde zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
INFEKTSCHUTZ
Seit 07.04.2023 gibt es keine generelle Maskenpflicht in Arztpraxen mehr, auch bei uns nicht!
Jedoch machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und akzeptieren Patientinnen und Patienten mit Hinweisen auf Infekterkrankungen weiterhin nur mit FFP2 Masken in der Infektsprechstunde.
Desweiteren weisen wir darauf hin, dass wir das freiwillige Tragen von Masken zum Selbstschutz voll unterstützen.